Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines: Haas Elektro Rohbau bietet den Elektrounternehmungen einen umfassenden Service.

Ihre Spezialitäten sind Spitz- und Verrohrungsarbeiten und der Drahteinzug.

2. Auftragserteilung: Die der Haas Elektro-Rohbau erteilten Aufträge werden von ihr per E-Mail bestätigt. Wird ein bereits bestätigter Auftrag zurückgezogen, erhebt die Haas Elektro Rohbau eine Bearbeitungsgebühr von 10% der Auftragssumme. 

3. Preise: Die Preise beinhalten das Ausführungspersonal, die Maschinen sowie das Werkzeug.
Aufträge nach Ausmass werden am Schluss ausgemessen und gemäss den vereinbarten Preisen in Rechnung gestellt. Pauschalpreise (Art. 38 ff., insb. Art. 40 SIA 118) basieren auf den zwecks Kalkulation zur Verfügung gestellten Bauplänen und/oder einer Baubesichtigung. Im Pauschalpreis sind keine Aufputzarbeiten (KRFW), Arbeiten im Beton oder an nachträglich erstellten Wänden wie Vormauern oder dergleichen inbegriffen. Von Bauplänen abweichende Ausführungen wie z.B. Querschlitze und Arbeiten welche einen Mehraufwand darstellen, wie Spitzen von Mauern mit Eiseneinlagen (Murfor) oder Verlängern/Anmuffen von Rohren bei denen die Drähte/Kabel bereits eingezogen sind, führt die Haas Elekro Rohbau wohl aus, verrechnet sie aber in Regie. Zusatzkosten für nicht geliefertes Material, die Besorgung desselben sowie Kranzüge, Mulden, Bauschuttentsorgung oder dergleichen werden dem Kunden weiterverrechnet.

4. Mehrkosten: Änderungen, Erweiterungen, Arbeiten die nach dem jeweiligen Arbeitsschritt des Haas Elektro Rohbau Teams angezeichnet wurden oder Arbeiten die wegen Unklarheiten, Unordnung auf der Baustelle oder Behinderung durch andere Handwerker nicht erledigt werden konnten, sowie Mehrarbeiten wie das Aufspitzen von danebenverlegten Rohren, Verlegen von Bodenleitungen, Montieren von Schallschutz-materialien u.ä. werden nicht ausgeführt und berechtigen auch nicht zu einer Preisreduktion. Auf Wunsch erledigt Haas Elektro-Rohbau diese Arbeiten trotzdem und verrechnet sie in Regie. (Art. 373 OR)

5. Vorbereitungen: Die zu bearbeitenden Etagen müssen bei Ankunft des Haas Elektro-Rohbau Teams vollständig und unmissverständlich, gemäss dem „Haas Anzeichnungs Standart", angezeichnet sein. Es muss gewährleistet sein, dass das Haas Elektro-Rohbau Team ihre Arbeit ohne Unterbruch durchführen kann. Dies bedingt, dass der Kunde das benötigte Montage-, Klein- und Hilfsmaterial sowie Weissputz FIXIT 140 für Dosenbefestigung wie auch eine Stockwerk-Mulde zwecks Schuttentsorgung bereitstellt. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die daraus entstehenden Wartezeiten oder Leerfahrten zum Regietarif verrechnet.

6. Ausführung: Haas Elektro-Rohbau erledigt sämtliche Arbeiten fach- und termingerecht. Verunreinigun- gen, die durch das Haas Elektro-Rohbau Team entstehen, werden von demselbenauc beseitigt. Es ist von Vorteil, wenn ein kompetenter Mitarbeiter des Kunden auf der Baustelle anwesend ist oder aber sporadisch vorbeischaut. So können allfällige Unklarheiten beseitigt und Mehrkosten vermieden werden. Arbeiten die aus Baufortschritt nicht erledigt werden können (z. Bsp. Küchenpläne fehlen), die aber in unserem Angebot enthalten sind, werden bei der Abrechnung angemessen entschädigt. Auf Wunsch ist eine spätere Ausführung möglich, sie wird dann aber in Regie verrechnet.

7. Abnahme: Die ausgeführte Arbeit ist durch den Auftraggeber selbst oder durch einen angestellten desselben zu kontrollieren. Ist der Auftrag erfüllt, hat der Prüfende das Abnahmeprotokoll zu unterzeichnen. Im Falle von Beanstandungen ist unverzüglich das Büro der Haas Elektro-Rohbau zu benachrichtigen. Stellt der Kunde die Beanstandungen selber instand, ohne von Haas Elektro-Rohbau eine schriftliche Einwilligung einzufordern,werden daraus entstandene Kosten nicht übernommen.

8. Streitigkeiten: Allfällige Streitigkeiten zwischen Haas Elektro-Rohbau und einem ihrer Kunden werden durch das zuständige Gericht entschieden. Vorbehalten bleibt eine Weiterziehung des Verfahrens an das Bundesgericht. Der vorliegende Vertrag unterliegt schweizerischem Recht.

9. Zustimmung: Mit dem Unterschreiben einer von der Haas Elektro Rohbau ausgestellten Offerte bestätigen Sie das sie die Geschäftsbedingungen gelesen haben und damit einverstanden sind. 

Gerichtsstand ist 9542 Münchwilen/TG.